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Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) fitZone GmbH
I. Leistungsbeschreibungen:
1. Die Auswahl der Mitgliedschaft über „A) Wöchentliche Zahlung“ oder „B) Einmalzahlung“, berechtigt den Kunden die tägliche Nutzung der Sporteinrichtung während den Öffnungszeiten innerhalb der ausgewählten Laufzeit.
2. Das Pflichtfeld „Betreuungs- und Präventionsprogramme“ umfasst folgende Leistungen:
- das Studio-Transponderarmband/Karte,
- die Ersteinführungs-Anamnese und fortlaufende Trainingskontrolle,
- die Körperzusammensetzungsanalysen durch den InBody,
- die Flexibilitäts-Tests durch den EGYM Fitness Hub sowie die Krafttests an den EGYM-Geräten,
- die Nutzung und Trainingseinführung sowie Betreuung von EGYM (elektronischer Trainingszirkel),
fle-xx und weiteren Geräten,
- den Zugang zur Studio-App sowie allen sportwissenschaftlichen Vorträgen / Webinaren von der
fitZone GmbH,
- Zugang zur internen Gesundheitsplattform mit Zugriff auf genehmigte und zertifizierte Online-
Präventionsprogramme
- regelmäßige Aktualisierung der Trainingsplanung (während den Betreuungs- bzw. Öffnungszeiten).
3. Die Auswahl „Getränkeflat - Ruhebereich - Teilnahme an Kursen", berechtigt, zur täglichen Nutzung des/der
- Getränkeautomaten, betrifft ausschließlich Wasser/Sprudel und Mineralgetränke, über Zugriff
mittels Transponder (Armband oder Karte)
- Ruhebereiches (Infrarot-Lounge), je nach Verfügbarkeit (bitte maximale Raumbelegung beachten!)
- die Teilnahme an den fitZone-Kursen im Rahmen des aktuellen Kursplans, je nach Verfügbarkeit
(bitte maximale Teilnehmerzahl beachten,
vorherige Anmeldung über unseren Online-Mitgliederbereich ist verpflichtend),
und wird kostenlos als Nebenleistung angeboten und steht dem Kunden nicht als Leistungs-
minderung zur Verfügung.
II. Fälligkeiten / Verzug
1. Die Auswahl „A) Wöchentliche Zahlung“ wird ab Beginn der Mitgliedschaft als Summe alle 14 Tage montags im Voraus zur Zahlung fällig.
2. Die Auswahl „B) Einmalzahlung“ wird ab Beginn der Mitgliedschaft als Einmalsumme im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer der abgeschlossenen Erstlaufzeit geschlossen. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform.
3.1. Der vergünstigte Mitgliedsbeitrag für Schüler/Studenten, wird bis zum angegebenen voraussichtlichen Schullaufzeitende (siehe Mitgliedschaftsvertrag) gewährt, maximal jedoch bei Vollendung des 25. Lebensjahres! Dabei ist für uns, die bei Vertragsabschluss angegebene Schullaufzeit oder der Zeitpunkt zur Vollendung des 25. Lebensjahres bindend. Nach dem erreichten Schullaufzeitende wird die Mitgliedschaft automatisch auf den regulären Mitgliedschaftstarif 18,90 €/Woche umgestellt, ohne Laufzeitbindung, ansonsten siehe Punkt 3.
Sie schaffen für sich und für uns klare Verhältnisse, indem Sie frühzeitig, mindestens 2 Monate vor Beendigung der Regelschulzeit oder bei Vollendung des 25. Lebensjahres, zwecks Vertragsumgestaltung, mit einem unserer Trainer oder Servicemitarbeiter Kontakt aufnehmen.
4. Das Pflichtfeld „Betreuungs- und Präventionsprogramme” wird zu Beginn der Mitgliedschaft zusammen mit dem ersten Beitrag als Summe fällig. Diese Gebühr gilt für den Zeitraum von 12 Monaten und wird im Falle einer fortführenden Mitgliedschaft alle 12 Monate im Voraus zur Zahlung fällig. Im Rahmen dieser Gebühr wird Ihnen auf unseren Online-Kanälen zertifizierte und anerkannte Präventionskurse zur Verfügung gestellt. Die Gebühr kann jährlich im Rahmen eines vom Mitglied durchgeführten Online-Präventionsprogramms, zertifiziert nach §20 SGB V, von der gesetzlichen Krankenkasse des Teilnehmers, bis zu 100% bezuschusst werden. Die Durchführung des Präventionskurses sowie die anschließende Antragstellung bei der Krankenkasse obliegt dem Teilnehmer/Mitglied und erfolgt ausschließlich online, nach vollständig erfüllten Kriterien.
5. Bei Rücklastschriften trägt das Mitglied die Gebühren im vollen Umfang, mindestens jedoch eine Pauschale von je 6 Euro.
6. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 12 Wochenbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
III. Ruhezeitmöglichkeit / Aussetzung
1. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z. B. Krankheit, Schwangerschaft, etc.) für max. 6 Monate pro Jahr ausgesetzt werden. Ruhemonate werden weiterhin abgebucht und im Anschluss der ausgewählten Vertragslaufzeit beitragsfrei drangehängt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich hiermit nicht. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
2. Im Falle eines möglichen Umzugs ab einem Umkreis von 30 km von fitZone GmbH entfernt, wird die Restlaufzeit mit einer Frist von 12 Wochen ab dem jeweiligen Monat außerordentlich gekündigt, dabei muss der fitZone GmbH eine gültige Meldebescheinigung vorgelegt werden!
3. Eine Restlaufzeit dieser Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis auf einen Kunden/eine Kundin übertragen werden, der/die noch nicht bereits ein fitZone-Mitglied ist. Die Gebühr für die "Premium-Betreuung" wird dementsprechend vom neuen Mitglied neu entrichtet und kann nicht vom “Altkunden” übernommen werden.
IV. Gewährleistung
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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