Aufgrund der neuesten Fassung der Corona-Schutzverordnung in Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 gilt landesweit die 2-G-Regel für alle Fitness-/ Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen.
Somit benötigen wir von allen Trainierenden einen entsprechenden Nachweis, damit die Zutrittskontrolle die Freigabe ins Studio erteilt. Falls noch nicht erledigt, hinterlegt euren Impf- oder Genesenennachweis schnellstmöglich bei uns, gerne auch über unseren Mitgliederbereich online bei www.fitzone-studio.de.
Bei Rückfragen sind wir gerne für euch erreichbar und danken für euer Verständnis! Alle weiteren Hygiene- und Abstandsregeln gelten natürlich weiterhin noch (siehe auch Aushänge im Studio!)
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